Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Rechtssicherheiten, Haftungssauschluss

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen zwischen der Nordic Homes GmbH und dem „Kunden“ oder „Gast“

1.2 Vertragspartner des Mieters ist die Nordic Homes GmbH.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Gastes oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Nordic Homes GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. VERTRAGSSCHLUSS, RESERVIERUNG/BUCHUNG
2.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Kunde/Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Kunde/Gast von der Nordic Homes GmbH eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der Nordic Homes GmbH und dem Kunden/Gast zustande.

2.2 Angebote der Nordic Homes GmbH in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Der Nordic Homes GmbH steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

2.3. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich die Nordic Homes GmbH vor.

3. KUNDENDATEN
3.1 Der Kunde/Gast nimmt davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Nordic Homes GmbH personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc.) zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhebt, speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt anlässlich der Buchungsanfrage und ist zu den genannten Zwecken für die Bearbeitung Ihres Auftrags und für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag erforderlich.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Kaufleute (6, 8 oder 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Vertragsverhältnis beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn wir aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (gemäß HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder wenn der Kunde/Gast in eine darüber hinausgehende Speicherung eingewilligt hat. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt.

3.2 Die Nordic Homes GmbH erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Kunden/Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Kunden/Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.

3.3 Sollte die Identität eines Kunden/Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist die die Nordic Homes GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren.

3.4 Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt die Nordic Homes GmbH Softwarelösungen ein, die mittels der vom Kunden/Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Kunden/Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.

3.5 Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.

4. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
4.1 Die Nutzung der Apartments/Wohnungen von der Nordic Homes GmbH zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Nordic Homes GmbH.

4.2 Die Höchstdauer der Belegung beträgt sechs (6) Monate. Eine Verlängerung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht.

4.3 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch die Nordic Homes GmbH ausgewiesenen Preisen.

4.4 Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Die Nordic Homes GmbH behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Zwecken als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

4.5 In Apartments der Nordic Homes GmbH ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. Im Sinne guter Nachbarschaft ist Lärm im gebuchten Apartment zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“). Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen stets nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. In Apartments der Nordic Homes GmbH können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.

4.6 Alle Apartments von der Nordic Homes GmbH sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
Für den Fall von Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot hat die Nordic Homes GmbH das Recht, vom Kunden/Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 250,- Euro zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die Nordic Homes GmbH einen höheren Schaden nachweist

4.7 Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Homes GmbH erlaubt. Es fällt eine Gebühr von 25 Euro pro Aufenthalt an. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an die Nordic Homes GmbH vorzulegen.
Vom vorgenannten Grundsatz ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Kunde/Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 150,- Euro für eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung gestellt.
4.8 In Gebäuden der Nordic Homes GmbH können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Kunde/Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
4.9 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,- Euro. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
4.10 Die Nordic Homes GmbH ist berechtigt, eine Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn die Nordic Homes GmbH Kenntnis von Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtungen des Kunden/Gastes nach den Ziffern 4.1 bis 4. 9. erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechts erforderlichenfalls die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Hierdurch Durch anfallende Kosten werden an den Kunden/Gast weiterberechnet.

4.11 Zu allen Apartments/Wohnungen hat die Nordic Homes GmbH ein Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.

5. BEREITSTELLUNG RESERVIERTER WOHNUNGEN/APPARTMENTS
5.1 Ein reserviertes Apartment steht dem Kunden/Gast am Anreisetag/dem ersten Tag des Buchungszeitraums ab 15.00 Uhr für den in der Buchung genannten Zeitraum zur Verfügung und ist am Abreisetag/dem letzten Tag des Buchungszeitraums um 10.00 Uhr an die Nordic Homes GmbH zurückzugewähren.

5.2 Ist das laut Buchungsbestätigung reservierte Apartment nicht verfügbar, so kann die Nordic Homes GmbH gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Gastes sind ausgeschlossen.

5.3 Der Kunde/Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen und ggf. einen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

5.4 Eine frühere Anreise (Early Check-in) oder eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der Nordic Homes GmbH und dem Kunde/Gast vereinbart werden.

5.5 Soweit die Nordic Homes GmbH dem Early Check-out bzw. dem Late Check-out zustimmt, ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,- Euro je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,- Euro anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn die Nordic Homes GmbH zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Kunde/Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens.
Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in bzw. Late Check-out kann der Kunde/Gast nicht herleiten.

5.6 Die von der Nordic Homes GmbH zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an die Nordic Homes GmbH oder an dem durch die Nordic Homes GmbH durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.
Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 50,- Euro. Die Nordic Homes GmbH ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Kunden/Gast zu erheben, wenn der Schaden 50,- Euro übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

6. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE ABGABEN
6.1 Es haben die von der Nordic Homes GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, sowie weitere Gebühren und Abgaben ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Erhöhung des Umsatzsteuersatzes, so gilt der zur Zeit der Nutzung des Apartments geltende Steuersatz.

6.2 Vom Kunden/Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht enthalten.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
7.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist der vom Kunden/Gast zu zahlende Rechnungsbetrag für die gebuchten Übernachtungsleistungen spätestens bei der Anreise zur Zahlung fällig und ist im Voraus durch den Kunden/Gast zu bezahlen.

7.2 Die Zahlung hat ausschließlich per regulärer Banküberweisung zu erfolgen. Eine Barzahlung wird nicht akzeptiert.

7.3 Eine Aufrechnung durch den Kunden/Gast ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

7.4 Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor, von bereits geleisteten, jedoch zurückzugewährenden Zahlungen Beträgen für genutzte Zusatzleistungen abzusetzen oder mit Forderungen von Nordic Nomes GmbH aufgrund von Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verrechnen. Der Kunde/Gast ermächtigt die Nordic Homes GmbH hierzu ausdrücklich.

7.5 Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Kunden/Gastes einher, dass der Kunde/Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.

8. KAUTION
8.1 Zur Absicherung aller Ansprüche der Nordic Homes GmbH gegenüber dem Kunden/Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Kunden/Gast zu fordern:

8.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist eine Kaution in Höhe von 250,- Euro zu leisten.

8.3 Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten ist eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises zu leisten.

8.4 Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.
Leistet der Kunde/Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.

8.5 Hat die Nordic Homes GmbH dem Kunden/Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist die Nordic Homes GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

8.6 Die Nordic Homes GmbH ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.

9 INSTANDHALTUNG
9.1 Mit der Buchung eines Apartments der Nordic Homes GmbH verpflichtet sich der Kunde/Gast, das überlassene Apartment schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Kunden/Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat die Nordic Homes GmbH das Recht, dem Kunden/Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 150,- Euro (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen.

9.2 Der Kunde/Gast ist verpflichtet, die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Gleiches gilt in Bezug auf am überlassenen Apartment während der Nutzung entstandene Schäden.

9.3 Der Kunde/Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.

9.4 Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen kommen, die über die durch vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung hinausgehen, oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat die Nordic Homes GmbH Anspruch auf Schadenersatz, in Höhe der Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro für einen solchen Schadensfall umfasst.

9.5 Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Kunde/Gast ist verpflichtet, dem von der Nordic Homes GmbH beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern der Nordic Homes GmbH zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.

10. INTERNETNUTZUNG
10.1 Dem Kunden/Gast wird durch die Nordic Homes GmbH im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.

10.2 Der Kunde/Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Kunde/Gast stellt der Nordic Homes GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Kunden/Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Kunden/Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

10.3 Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss der Nordic Homes GmbH an Dritte ist dem Kunden/Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde/Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der Nordic Homes GmbH einzustehen.

10.4 Im Übrigen behält sich die Nordic Homes GmbH vor, den Internetanschluss des Kunden/Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

11. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN
11.1 Eine bestätigte Reservierung kann durch den Kunden/Gast unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer bis zum 31. Tag vor der Anreise kostenfrei storniert werden. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung in Textform bei der Nordic Homes GmbH.

11.2 Bei Stornierung innerhalb der letzten 30 Tage vor Bezug des Apartments durch den Kunden/Gast werden Stornokosten fällig, wobei die Nordic Homes GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen hat.

11.3 Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, kann die Nordic Homes GmbH GbR den vereinbarten Übernachtungspreis abzüglich eines pauschalierten Abzugs für ersparte Aufwendungen verlangen, und zwar
– bei einer Stornierung 30-14 Tage vor Anreise in Höhe von 50 % vom Buchungspreis;
– bei einer Stornierung ab dem 13 Tage vor Anreise oder bei Nichtantritt der Buchung in Höhe von 90% vom Buchungspreis.
Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass die Stornokosten nicht oder nicht in der genannten Höhe angefallen sind.

12. HAFTUNG DER NORDIC HOMES GMBH
12.1 Die Nordic Homes GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet die Nordic Homes GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Nordic Homes GmbH beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Nordic Homes GmbH nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde/Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).
Einer Pflichtverletzung der Nordic Homes GmbH steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Eine weitergehende Haftung der Nordic Homes GmbH – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.

12.2 Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen der Nordic Homes GmbH wird die Nordic Homes GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden/Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Der Kunde/Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten.
Darüber hinaus ist der Kunde/Gast verpflichtet, die Nordic Homes GmbH unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

12.3 Die Nordic Homes GmbH haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Kunde/Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber der Nordic Homes GmbH eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat.
Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten durch den Kunden/Gast, die einen Wert von mehr als 800,- Euro oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,- Euro übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Nordic Homes GmbH. Andernfalls ist eine Haftung der Nordic Homes GmbH für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.

12.4 Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Kunden/Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch die Nordic Homes GmbH zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für die Die Nordic Homes GmbH.
Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestelltem Stellplatz von oder durch abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge haftet die Nordic Homes GmbH ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde/Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.
Die Nordic Homes GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

12.5 Jegliche Ansprüche gegenüber der Nordic Homes GmbH verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Nordic Homes GmbH sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

12.6 Die Nordic Homes GmbH übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen der Nordic Homes GmbH. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro zurückgesendet.
Die Nordic Homes GmbH verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.

13. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
13.1 Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn
a) höhere Gewalt oder andere von der Nordic Homes GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) Die Nordic Homes GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image der Nordic Homes GmbH und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Nordic Homes GmbH zuzurechnen ist.
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Kunden/Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient

13.2 Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Kunde/Gastes bei berechtigter Kündigung durch die Nordic Homes GmbH.

13.3 Erfolgte eine Kündigung seitens der Nordic Homes GmbH wegen eines Umstands, der durch den Kunden/Gast zu vertreten ist, so ist die Nordic Homes GmbH berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens der Nordic Homes GmbH bestätigt sind, des Kunden/Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen die Nordic Homes GmbH ist nicht zulässig. In diesen Fällen ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Kunde/Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

14.2 Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

14.3 Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

14.5 Der Beherbergungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

14.7 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.