Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutz, Rechtssicherheiten, Haftungssauschluss

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der Nordic Homes GmbH und einem Gast abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
1.2 Vertragspartner des Gastes ist die Nordic Homes GmbH.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
2.1 Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von der Nordic Homes GmbH eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der Nordic Homes GmbH und dem Gast zustande.
2.2 Angebote der Nordic Homes GmbH in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Der Nordic Homes GmbH steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
2.3. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich die Nordic Homes GmbH vor.

3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
3.1 Erst mit der Zahlung des Gastes an die Nordic Homes GmbH liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Unterhalb von 30 Tagen kann nicht mehr kostenlos storniert werden. Unterhalb von 30 Tagen werden vielmehr die anfallenden Kosten voll berechnet. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Nordic Homes GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Nordic Homes GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Die Nordic Homes GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Nordic Homes GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
3.2 Bei Reservierungen am Anreisetag hat der Gast die Zahlung für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
4.1 Es haben die von der Nordic Homes GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit.
Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht enthalten.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
5.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5.3 Akzeptiertes Zahlungsmittel ist die reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5.4 Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt die Nordic Homes GmbH hierzu ausdrücklich.
5.5 Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
6.1 Ein reserviertes Apartment steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
6.2 Die von der Nordic Homes GmbH zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an die Nordic Homes GmbH oder an dem durch die Nordic Homes GmbH durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen.
Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 50,- Euro. Die Nordic Homes GmbH ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 50,- Euro übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
6.3 Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der Nordic Homes GmbH und dem Gast vereinbart werden.
Wenn die Nordic Homes GmbH dem Late Check-out zustimmt, ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,- Euro je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,- Euro anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn die Nordic Homes GmbH zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens.
6.4 Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
6.5 Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der Nordic Homes GmbH und dem Gast vereinbart werden.
Wenn die Nordic Homes GmbH dem Early Check-in zustimmt, ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,- Euro je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.

7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
7.1 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch die Nordic Homes GmbH ausgewiesenen Preisen.
Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen die Nordic Homes GmbH nicht zulässig. In diesen Fällen ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
7.2 Die Nutzung der Wohnungen von der Nordic Homes GmbH zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.
Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Die Nordic Homes GmbH behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

8. HAFTUNG DER NORDIC HOMES GMBH
8.1 Die Nordic Homes GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet die Nordic Homes GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Nordic Homes GmbH beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Nordic Homes GmbH nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).
Einer Pflichtverletzung der Nordic Homes GmbH steht der seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
8.2 Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen der Nordic Homes GmbH wird die Nordic Homes GmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten.
Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, die Nordic Homes GmbH unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
8.3 Die Nordic Homes GmbH haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber der Nordic Homes GmbH eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat.
Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,- Euro oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,- Euro übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Nordic Homes GmbH. Andernfalls ist eine Haftung der Nordic Homes GmbH für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
8.4 Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch die Nordic Homes GmbH zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für die Die Nordic Homes GmbH.
Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestelltem Stellplatz von oder durch abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge haftet die Nordic Homes GmbH ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.
Die Nordic Homes GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
8.5 Jegliche Ansprüche gegenüber der Nordic Homes GmbH verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Nordic Homes GmbH sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
8.6 Die Nordic Homes GmbH übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen der Nordic Homes GmbH. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro zurückgesendet.
Die Nordic Homes GmbH verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.

9. KAUTION
9.1 Zur Absicherung aller Ansprüche der Nordic Homes GmbH gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:
9.2 Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,- Euro.
9.3 Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
9.4 Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen.
Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.
Hat die Nordic Homes GmbH dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist die Nordic Homes GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
9.5 Die Nordic Homes GmbH ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.

10. KUNDENDATEN
10.1 Die Nordic Homes GmbH erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation.
Gleichermaßen ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern.
Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.
10.2 Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist die die Nordic Homes GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren.
10.3 Die Nordic Homes GmbH ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
10.4 Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt die Nordic Homes GmbH Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen.
Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.

11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
11.1 Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn
a) höhere Gewalt oder andere von der Nordic Homes GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
b) Die Nordic Homes GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image der Nordic Homes GmbH und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Nordic Homes GmbH zuzurechnen ist.
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
11.2 Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch die Nordic Homes GmbH.
11.3 Erfolgte eine Kündigung seitens der Nordic Homes GmbH wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist, so ist die Nordic Homes GmbH berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens der Nordic Homes GmbH bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

12. RAUCHVERBOT UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
12.1 Alle Apartments von der Nordic Homes GmbH sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte.
12.2 Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
12.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die Nordic Homes GmbH das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 250,- Euro zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die Nordic Homes GmbH einen höheren Schaden nachweist.
12.4 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150,- Euro. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibelsensoren innerhalb des Apartments.
12.5 Die Nordic Homes GmbH ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 12.1 und 12.4 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
12.6 In Gebäuden der Nordic Homes GmbH können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).

13. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
13.1 Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“).
13.2 In Apartments der Nordic Homes GmbH ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
13.3 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die Nordic Homes GmbH das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von 500,- Euro zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt.
13.4 In Apartments der Nordic Homes GmbH können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein.
Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke.
13.5 Die Nordic Homes GmbH ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 13.1 und 13.2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Die Nordic Homes GmbH behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.

14. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
14.1 Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat die Nordic Homes GmbH Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro für einen solchen Schadensfall umfasst.

15. HAUSTIERE
15.1 Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Es fällt eine Gebühr von 25 Euro pro Aufenthalt an. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an die Nordic Homes GmbH vorzulegen.
15.2 Vom vorgenannten Grundsatz ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 150,- Euro für eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung gestellt.
Die Nordic Homes GmbH ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

16. INSTANDHALTUNG
16.1 Mit der Buchung eines Apartments der Nordic Homes GmbH verpflichtet sich der Gast, das überlassene Apartment schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat die Nordic Homes GmbH das Recht, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 50,- Euro (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen.
16.2 Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
16.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber der Nordic Homes GmbH anzuzeigen.
16.4 Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist die Nordic Homes GmbH berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem von der Nordic Homes GmbH beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern der Nordic Homes GmbH zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.

17. INTERNETNUTZUNG
17.1 Dem Gast wird durch die Nordic Homes GmbH im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
17.2 Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt der Nordic Homes GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
17.3 Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss der Nordic Homes GmbH an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der Nordic Homes GmbH einzustehen.
17.4 Im Übrigen behält sich die Nordic Homes GmbH vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18.1 Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
18.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
18.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
18.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
18.6 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.